Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Recht der Grundstücksentwässerung
- Allgemeines zur Grundstücksentwässerung
- Pflicht zur Abwasserbeseitigung der juristischen Person des öffentlichen Rechts einerseits und Überlassungspflicht der Grundstückseigentümer und -nutzer andererseits
- Genehmigungspflicht von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Pflichten des Grundstückseigentümers nach Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage
- Folgen einer Missachtung der Pflicht zur Herstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen
- Maßnahmen zur Abwehr der rechtlichen Risiken