Wie gliedert sich die staatliche Verwaltung?

Die Exekutivgewalt in der BRD teilen sich Bund, Länder und Gemeinden.

Während der Bund und die Länder im Rahmen der Resortverantwortung der einzelnen Ministerien wiederum mehrstufige Organisationseinheiten vorhalten, die straff und ministerialbürokratiell geführt werden, verfügen die Gemeinden meist über einen überschaubaren, bürgernahen Apparat. Doch auch hier ist die klare Tendenz erkennbar, Aufgaben auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren und in Folge dessen vermehrt Private mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zu betrauen, z.B. beim Winterdienst oder der Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Teilweise werden verwaltungsmäßige Aufgaben des Bundes und der Länder an sog. (Selbstverwaltungs-) Körperschaften abgegeben, teilweise werden Landesämter- oder Bundesämter vorgehalten.

Die in Zeiten knapper Haushaltskassen partiell versuchten Verwaltungsreformen haben - wie unschwer erkennbar ist - nicht zur Übersichtlichkeit und Klarheit der Verwaltung im föderalen Staatsaufbau geführt.