Wie kann ich mich gegen Verwaltungsakte wehren?

Dem nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen Klageverfahren geht ein Vorverfahren voraus. Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakt wird dann zunächst nochmals von der Ausgangsbehörde überprüft, die - sofern sie einem Widerspruch des Betroffenen nicht abhilft - sodann den Vorgang der nächsthöheren Behörde zur Entscheidung vorlegt. Erst wenn diese die Rechtsauffassung der untergeordneten Einheit stützt, kommt es zum Erlass eines Widerspruchsbescheides, gegen den dann der Klageweg offen steht.

Durch eine verwaltungsgerichtliche Anfechtungsklage kann das Gericht die Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Gestaltungswirkung verfügen. Näheres im Kapitel "Verwaltungsprozessrecht".