Was bedeutet Föderalismus für die Verwaltung der BRD?

Deutschland ist ein föderaler Staat. Dem folgt zwangsweise das Verwaltungssystem. Es gibt Regelungsgegenstände, für die der Bund die Rechtsetzungskompetenz hat und solche, für die die 16 Bundesländer zuständig sind. Wichtig ist, dass die Verwaltungskompetenz, also der Gesetzesvollzug, in den allermeisten Fällen bei den Länder liegt (weshalb diese häufig bei Gesetzgebungsvorhaben über den Bundesrat mitreden dürfen!), Art. 83 GG.

Der Bürger wird daher häufig mit Landesbehörden zu tun haben. Zu den Landesbehörden gehören auch die Kommunen, soweit sie Staatsaufgaben wahrnehmen. Daneben steht den kommunalen Gebietskörperschaften eine eigene, staatlichem Einfluss weitgehend entzogene Gestaltungs- und Rechtssphäre zu, der sog. kommunalen Selbstverwaltung, die es ihnen ermöglicht, Recht zu setzen und zu vollziehen. Hierzu mehr im Teil Kommunalrecht. Mittelbar staatsverwaltend können darüber hinaus sog. (Personal-) Körperschaften sein (z.B. Universität, Berufsgenossenschaft).