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Rechtsquellen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Bedeutendste Rechtsquelle des Abfallrechts ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das KrWG hat 2012 das Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz von 1996 abgelöst. Anlass war die Umsetzung europäischer Normen, vor allem der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Die Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) führte zu einer textlichen Neubearbeitung der Vorgängerregelungen des deutschen Gesetzes. Viele neue Begriffe mussten in das nationale Recht eingeführt bzw. dort genauer definiert werden (Beispiel: Recycling = ausschließlich eine stoffliche Verwertung). Der Kern der Verantwortung für die Verwertung von Abfällen und die sich daraus ergebenden Pflichten blieben jedoch unangetastet, z.B. trotz der neuen Einführung der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG.
Zur Umsetzung der Ziele der Kreislaufwirtschaft wurde auf den Ermächtigungsgrundlagen des KrWG eine Vielzahl von ministeriellen Verordnungen erlassen. Diese regeln vornehmlich die umweltschonende Entsorgung bestimmter Gruppen von Abfällen, z.B. die
Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), aufgehoben
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Abfallwirtschaftskonzept- und bilanzverordnung (AbfKoBiV), aufgehoben
Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
Altholzverordnung (AltholzV)
Altölverordnung (AltölV)
Batterieverordnung (BattV), aufgehoben
Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung (BstüVAbf), aufgehoben
Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Deponieverordnung (DepV)
Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV), aufgehoben
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Nachweisverordnung (NachwV)
PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)
Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Versatzverordnung (VersatzV)
Daneben tritt eine Reihe von ergänzenden Verwaltungsvorschriften.
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