Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Was ist eine kommunale Gebietskörperschaft?
Der Begriff der Gemeinde ist nicht deckungsgleich mit dem der kommunalen Gebietskörperschaft. Gebietskörperschaften auf kommunaler Ebene existieren in Form der Kommunen und der Landkreise. Beide zeichnen sich durch eine bürger- und sachnahe Verwaltung aus. Sie sind selbständige Organisationseinheiten.
Hinzu kommen Besonderheiten in einzelnen Bundesländern, wie die Bezirke in Bayern oder die Landschaftspflegeverbände in Nordrhein-Westphalen. Auch sie sind der kommunalen Familie zuzuordnen. Zu unterscheiden ist die obere kommunale Ebene von den staatlichen Verwaltungseinheiten unterhalb der Ministerialschwelle, den sog. Regierungen. Die Regierungen sind reine Staatsbehörden in den Flächenbundesländern, in denen der Staatsaufbau eine mittlere Ebene bedingt. Regierungen nehmen keine kommunalen Aufgaben wahr und stellen lediglich einen dezentralen Bezug zur Ministerialexekutive her. Sie genießen als bloße Verwaltungseinheiten nicht den Schutz kommunaler Selbstverwaltungsrechte. Daher können sie als "verlängerter Arm" des Staates bezeichnet werden.
Die kommunalen Gebietskörperschaften hingegen nehmen in ihrem eigenen Wirkungskreis vornehmlich Aufgaben der unteren Ebene statt, die typischerweise innerhalb ihres Gebietes entstehen und von dieser (effektiver und ökonomischer) gelöst werden können. Die geistige Grundlage hierfür bildet das Subsidiaritätsprinzip: Das, was auf kommunaler Ebene gelöst werden kann, soll dort auch verbleiben.