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Was ist ein Bürgerantrag?
Beim sog. Bürgerantrag handelt es sich neben dem Wahlrecht zum Gemeinderat und zum Bürgermeister sowie dem Bürgerentscheid um eine weitere Mitwirkungsmöglichkeit des Bürgers. Gegenstand ist der Antrag an die Gemeinde, dass ein bestimmter Gegenstand durch das zuständige Gemeindeorgan behandelt werden soll. Um eine Lähmung der Verwaltung durch unzählige Anträge zu verhindern, muss der Antrag ein gewisses Gewicht für eine bestimmte Anzahl von Bürgern haben. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn mindestens 1% der Gemeindebürger den Antrag unterschrieben haben.
Anwältin für Verwaltungsrecht
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Mustermann Kanzlei
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