- Rechtsanwältin Eva Mustermann,
- Musterstraße 1,
- 12345 Musterhausen,
- Tel.: 01234/56789,
- eva@mustermann.de
Beseitigungsmaßnahmen
Wenn und soweit es die Sicherheit und/oder Abwicklung des Verkehrs auf dem bleibenden Verkehrsweg erfordert, kann die Beseitigung ehemaliger Kreuzungsanlagen verlangt werden, § 14 a Abs. 2 EKrG.
Soweit die Kreuzungsanlagen beseitigt sind, erlöschen die Verpflichtungen der weichenden Beteiligten, § 14 a Abs. 3 EKrG.
Anwältin für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
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