Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
"Überführungen" bzw. "Straßen- und Eisenbahnbrücken"
Eine "Überführung" ist ein Bauwerk, mit dem ein Verkehrsweg höhenfrei über einen anderen hinweggeführt wird.
Als "Straßenbrücke" werden diejenigen Brücken - z.B. über eine Eisenbahn hinweg - bezeichnet, auf denen der Straßenverkehr stattfindet.
Demgegenüber sind "Eisenbahnbrücken" solche, auf denen die Eisenbahn über einen anderen Verkehrsträger geführt wird.
Anwältin für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
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