"Überführungen" bzw. "Straßen- und Eisenbahnbrücken"

Eine "Überführung" ist ein Bauwerk, mit dem ein Verkehrsweg höhenfrei über einen anderen hinweggeführt wird.

Als "Straßenbrücke" werden diejenigen Brücken - z.B. über eine Eisenbahn hinweg - bezeichnet, auf denen der Straßenverkehr stattfindet.

Demgegenüber sind "Eisenbahnbrücken" solche, auf denen die Eisenbahn über einen anderen Verkehrsträger geführt wird.

Anwältin für Verwaltungsrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

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