Gebührenerhebung durch das Eisenbahn-Bundesamt

Für Amtshandlungen des Eisenbahn-Bundesamtes werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist nach § 26 Abs. 1 Nr. 9 AEG ermächtigt, hierzu eine Rechtsverordnung zu erlassen.

Die "Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV) wurde am 05. April 2001 erstmals erlassen. Sie wurde seitdem mehrfach geändert (letzte Fassung: 27. März 2008).