Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
Ziel der Eisenbahnneuordnung war es, dem Eisenbahn-Bundesamt alle hoheitlichen Aufgaben zu übertragen, die bisher in den Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn wahrgenommen wurden, soweit nicht das Bundeseisenbahnvermögen, z.B. für die Personalangelegenheiten der Beamten, zuständig ist.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) das Eisenbahn-Bundesamt als selbständige Bundesoberbehörde mit Wirkung vom 1. Januar 1994 durch Organisationsentscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen errichtet. Das Amt wird von einem Präsidenten geleitet. Es gliedert sich in eine Zentrale in Bonn und Außenstellen am Sitz der früheren Bundes- und Reichsbahndirektionen.
Anwältin für Verwaltungsrecht
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