Rechtspflichten außerhalb der EBO

Neben der EBO enthalten auch andere Gesetze und Rechtsverordnungen Regelungen auf dem Gebiet der Sicherheit, die für die Eisenbahnen von Bedeutung sind. Zu nennen sind z. B. die Eisenbahnsignalordnung oder das Gerätesicherheitsgesetz.

Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelungen können sich bestimmte Pflichten der Bahn im Hinblick auf die Gewährleistung höchstmöglicher Sicherheit aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere den sog. Verkehrssicherungspflichten ergeben.

Anwältin für Verwaltungsrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

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