Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Rechtspflichten außerhalb der EBO
Neben der EBO enthalten auch andere Gesetze und Rechtsverordnungen Regelungen auf dem Gebiet der Sicherheit, die für die Eisenbahnen von Bedeutung sind. Zu nennen sind z. B. die Eisenbahnsignalordnung oder das Gerätesicherheitsgesetz.
Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelungen können sich bestimmte Pflichten der Bahn im Hinblick auf die Gewährleistung höchstmöglicher Sicherheit aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere den sog. Verkehrssicherungspflichten ergeben.