Recht der Grundstücksentwässerung

Maßnahmen zur Abwehr der rechtlichen Risiken

Allein auf Grund der rechtlichen Risiken ist es für private Grundstückseigentümer wichtig, auf eine mangelfreie Planung und Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage zu achten und die Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Zeigen sich Mängel, ist die Grundstücksentwässerungsanlage unverzüglich zu sanieren, wobei eine Sanierung heutzutage ohne große technische Probleme möglich ist, sofern die Schadensursache und der Schadensumfang richtig ermittelt worden sind.

Für Gewerbeunternehmen und Eigentümer großer Grundstücke, auf denen Industrieanlangen angesiedelt sind, die erhebliche Mengen von Abwasser und ggf. auch stark schadstoffhaltige Abwässer in öffentliche Abwasseranlage einleiten, empfiehlt sich darüber hinaus, Handlungsanweisungen für den Fall zu geben, dass der Verdacht einer schadhaften Grundstücksentwässerungsanlage auftritt.

Auch bei Sanierungsmaßnahmen, mit welchen ein bestehender Mangel behoben werden soll, müssen die rechtlichen Risiken, die mit undichten Grundstücksentwässerungsanlagen verbunden sind, berücksichtigt werden. Durch die Sanierungsleistungen muss folglich gewährleistet sein, dass der bestehende Mangel beseitigt wird und zukünftige Schadensfolgen mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit vermieden werden.