Recht der Grundstücksentwässerung

Allgemeines zur rechtlichen Situation

Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, deren gesetzliche Ausgestaltung auf unterschiedlichen gesetzgeberischen Ebenen erfolgt. Durch die zum 01.03.2010 in Kraft getretene Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) hat der Bundesgesetzgeber von seinem ihm durch die Föderalismusreform eingeräumten Recht Gebrauch gemacht und den Bereich der Abwasserbeseitigung nun weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Für die wasserrechtlichen Regelungen der Länder, den Landes-Wassergesetzen und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, verbleibt danach nur noch ein konkretisierender und ergänzender Regelungsbedarf. An diese neue Rechtslage sind die Landes-Wassergesetze bislang ganz überwiegend noch nicht angepasst worden. Mit einer Novellierung der Landes-Wassergesetze ist jedoch in naher Zukunft zu rechnen. Wasserrechtliche Bestimmungen finden sich aber nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene in Form von Abwassersatzungen.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch öffentliche und private Abwasserkanäle. Während die kommunalen Abwassernetze grundsätzlich dem Stand der Technik entsprechen, zeigen sich bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, also den zur Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen, wie z.B. Rohrleitungen, Prüfschächten und Hebeanlagen, in der Praxis häufig Mangelerscheinungen. Die Undichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlagen führt zum Austritt von Abwasser in den Untergrund (Exfiltration) und zur Belastung der öffentlichen Abwasseranlagen durch eindringendes Grundwasser (Infiltration). Das im Interesse der Allgemeinheit anzustrebende Ziel einer dichten und funktionsfähigen Kanalisation wird dadurch unerreichbar. Eine umfassende Vermeidung von Ex- und Infiltration ist letztlich nur möglich, wenn alle Abwasserkanäle, unabhängig davon, ob sie sich im öffentlichen Raum oder auf privaten Grundstücken befinden, dem Stand der Technik entsprechen. Aus der zwischenzeitlich bestehenden Gesetzeslage ist zu entnehmen, dass auch der Gesetzgeber der Funktionssicherheit und dem ordnungsgemäßen Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen einen hohen Stellenwert einräumt.

Vor diesem Hintergrund ist es für Grundstückseigentümer wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen rechtzeitig zu informieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Entscheidend für den Betreiber einer Grundstücksentwässerungsanlage ist, welche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlage - insbesondere nach der Neufassung des WHG - an ihn gestellt werden und welche Folgen ein Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten haben kann.

Beim Bau einer Grundstücksentwässerungsanlage ist zu beachten, dass auf Abwasseranlagen, also auf die Hebe- und Schiebeanlagen, Rohrleitungen und Prüfschächte, nicht alleine wasserrechtliche Bestimmungen Anwendung finden. Vielmehr stellen Grundstücksentwässerungsanlagen bauliche Anlagen dar, so dass sie zusätzlich den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften unterliegen. Private Grundstückseigentümer und -nutzer müssen also sowohl die wasserrechtlichen als auch die baurechtlichen Vorgaben für Grundstücksentwässerungsanlagen beachten.