Was ist Verwaltung?

Das Gemeinwesen im demokratischen Staatsaufbau orientiert sich am Prinzip der Gewaltenteilung. Dies bedeutet, dass eine Trennung verschiedener Gewalten, die Hoheitsrechte ausüben, zu erfolgen hat. Durch die horizontale Trennung der Gewalten wird gewährleistet, dass ein staatliches System sich selbst kontrollieren kann und hierdurch Stabilität erzeugt, Willkür vermieden wird und Freiheitsrechte garantiert werden.

Die Verwaltung des Staates stellt neben der gesetzgebenden Gewalt und der richterlichen Überprüfung die dritte Gewalt im Reigen Montesquieus dar. Einen Staat mit 80 Mio. Menschen zu verwalten bedingt aber auch ein Verwaltungssystem, das ausreichend differenziert ausgestaltet ist. Historisch bedingt ergänzt das bundesrepublikanische Modell die horizontalen Ansätze um eine dezentralisierte, vertikale Verwaltungsstruktur, die sich die Verantwortung in Bund, Länder und Gemeinden teilt.

Das Verwaltungsrecht umreißt den Rahmen, innerhalb dessen eine rechtstaatliche Verwaltung in Umsetzung der von den Legislativorganen erlassenen Gesetze zu handeln hat.