Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln
Das Rechtsschutzverfahren gegen Verwaltungshandeln soll anhand von folgenden Schwerpunkten erläutert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Betrachtung: Wie kann ich mich gegen wen und was wo wehren? - dies alles vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Die Verwaltungsgerichtsordnung stellt hierzu eine effektives Instrumentarium bereit.
- Der Verwaltungsrechtsweg
- Der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug
- Passivlegitimation (gegen wen die Klage zu richten ist)
- Widerspruchsverfahren
- Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens
- Die aufschiebende Wirkung von Verwaltungsakten, § 80 VwGO
- Verpflichtungsklage und Anfechtungsklage
- Feststellungsklage und allgemeine Leistungsklage
- Untätigkeitsklage
- Einstweiliger Rechtschutz nach § 123 VwGO
- Verfassungsrechtliche Rechtsbehelfe
- Normenkontrollanträge
- Beteiligung am Prozess
- Außergerichtlicher, nichtförmlicher Rechtsschutz