Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln

Das Rechtsschutzverfahren gegen Verwaltungshandeln soll anhand von folgenden Schwerpunkten erläutert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Betrachtung: Wie kann ich mich gegen wen und was wo wehren? - dies alles vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Die Verwaltungsgerichtsordnung stellt hierzu eine effektives Instrumentarium bereit.