Kommunalrecht
Eine Facette des Verwaltungsrechts, mit der Bürger den häufigsten Kontakt haben, ist das Kommunalrecht. Nahezu das gesamte Gebiet der BRD ist Gemeinden zugeordnet.
Staatsrechtlich gehören die Gemeinden zum Organisationsbereich der Länder. Aufgrund ihrer naturgemäßen Nähe zu den Menschen und ihren Problemen nehmen sie im Staatsaufbau aber eine derart wichtige Stellung ein, dass sie zurecht als "dritte Ebene" des Staates bezeichnet werden. Diese Sonderstellung rührt auch daher, dass die Gemeinden durch die im Grundgesetz und den Länderverfassungen garantierte kommunale Selbstverwaltung einen besonderen Schutz genießen.
Das Kommunalrecht gliedert sich in unzählige Verästelungen, eigene Rechtsgebiete. Bereiche, in denen erfahrungsgemäß ein hoher Beratungsbedarf besteht:
a) bei den kommunalen Mitwirkungsrechten der Bürger außerhalb von Wahlen und
b) wenn es ums Geld geht, sei es um kommunale Steuern oder um Gebühren oder Beiträge.
Die Priorität liegt auf den Erfahrungen aus der anwaltlichen Beratungspraxis.
Im Folgenden soll Ihnen bei der Beantwortung der folgenden Fragen geholfen werden:
- Was ist eine kommunale Gebietskörperschaft?
- Was bedeutet kommunale Selbstverwaltung?
- Was ist eine Gemeinde?
- Welche Arten von Gemeinden gibt es in Bayern?
- Welche Aufgaben hat eine Gemeinde?
- Was sind Pflichtaufgaben, was freiwillige Aufgaben?
- Wie handelt eine Gemeinde?
- Welche Befugnisse hat der Erste Bürgermeister?
- Wer vertritt die Gemeinde in Bayern?
- Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder des Gemeinderates?
- Wie arbeitet der Gemeinderat?
- Warum erhebt die Gemeinde Steuern?
- Nach welchem Verfahren richtet sich die Erhebung kommunaler Abgaben?
- Was sind Gemeindesteuern?
- Was ist ein Beitrag? Was eine Gebühr?
- Was ist ein Bürgerbegehren? Was ein Bürgerentscheid?
- Was ist ein Bürgerantrag?
- Wer übt die Aufsicht über die Gemeinden in Bayern aus?
- Wie können sich Kommunen zusammenschließen?
- Was ist eine öffentliche Einrichtung?
- Was, wenn eine Gemeinde als Unternehmer auftritt?