Kommunalrecht

Eine Facette des Verwaltungsrechts, mit der Bürger den häufigsten Kontakt haben, ist das Kommunalrecht. Nahezu das gesamte Gebiet der BRD ist Gemeinden zugeordnet.

Staatsrechtlich gehören die Gemeinden zum Organisationsbereich der Länder. Aufgrund ihrer naturgemäßen Nähe zu den Menschen und ihren Problemen nehmen sie im Staatsaufbau aber eine derart wichtige Stellung ein, dass sie zurecht als "dritte Ebene" des Staates bezeichnet werden. Diese Sonderstellung rührt auch daher, dass die Gemeinden durch die im Grundgesetz und den Länderverfassungen garantierte kommunale Selbstverwaltung einen besonderen Schutz genießen.

Das Kommunalrecht gliedert sich in unzählige Verästelungen, eigene Rechtsgebiete. Bereiche, in denen erfahrungsgemäß ein hoher Beratungsbedarf besteht:

a) bei den kommunalen Mitwirkungsrechten der Bürger außerhalb von Wahlen und
b) wenn es ums Geld geht, sei es um kommunale Steuern oder um Gebühren oder Beiträge.

Die Priorität liegt auf den Erfahrungen aus der anwaltlichen Beratungspraxis.

Im Folgenden soll Ihnen bei der Beantwortung der folgenden Fragen geholfen werden: