Was ist eine Bauvoranfrage?

Ziel der Bauvoranfrage ist eine verbindliche Auskunft über Teilfragen eines durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens, in der Regel über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Die Behörde trifft dabei eine verbindliche Auskunft darüber, dass dem Vorhaben im Zeitpunkt der Verbescheidung bestimmte Gründe nicht entgegenstehen. In Bezug auf die folgende Baugenehmigung besteht eine dreijährige Bindungsfrist der Behörde nach Art. 71 S. 2 BayBO. Ist Gegenstand der Voranfrage ausschließlich die bauplanungsrechtliche Seite eines Vorhabens, so spricht man von einer Bebauungsgenehmigung.

Der Inhalt des Bauvorbescheides wird dann nachrichtlich in die Baugenehmigung übernommen. Eine Anfechtung des späteren Bescheides ist insofern ausgeschlossen. Wie bei der Erteilung der Genehmigung selbst hat der Antragsteller einen Anspruch auf den Vorbescheid, wenn diesem Antragsgegenstand die zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen.

Mit der Bauvoranfrage ist keine Baufreigabe verbunden. Dies bedeutet, daß der Bauherr keinesfalls mit dem Bau beginnen darf. Baut er dennoch, ist die Anlage zumindest formell illegal, da ihr die nötige Baugenehmigung fehlt.