Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Baurecht?

Das Baurecht umschreibt alle privat- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Art und Weise und das Ausmaß der Nutzung von Grundstücken.

Privates Baurecht

Das private Baurecht ist in den §§ 903 ff. BGB geregelt. Es umfasst die zivilrechtlichen Ansprüche benachbarter Grundstückseigentümer zur Abwehr unzumutbarer Einwirkungen untereinander sowie die Ordnung der zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse aller am Bau und der Unterhaltung einer baulichen Anlage Beteiligten. Ziel ist die gütliche Ordnung der vertraglichen Beziehungen während des Baus und darüber hinaus der Nachbarn untereinander.

Öffentliches Baurecht

Dagegen regelt das öffentliche Baurecht die Bodenordnung und die Abwehr von Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen. Hierzu gehören alle Vorschriften, die die Zulässigkeit und Grenzen einer baulichen Nutzung der Erdoberfläche und deren Veränderung betreffen. Dies geschieht zuallervorderst im Interesse der Allgemeinheit (z.B. die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde), was aber nicht ausschließt, dass sich hieraus subjektiv-öffentliche Rechte ergeben, die dem Schutz des einzelnen dienen.

So hat der einzelne beispielsweise einen Anspruch darauf, dass Gefahren vom Nachbargrundstück minimiert werden (Bsp.: Brandwand). Das baurechtliche Rücksichtnahmegebot folgt aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und kann teilweise zu einer Überlappung mit dem privatrechtlichen Interessenfokus der §§ 903 ff. BGB führen.